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B2B-Leistungsbedingungen

AGB / Leistungsbedingungen

1. Anbieter

EvidenceOps, Inhaber: Enes Adem Genc

Pommersche Str. 16, 10707 Berlin, Deutschland

E-Mail: evidenceops@gmail.com

2. Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung

Diese Leistungsbedingungen gelten für Leistungen von EvidenceOps im Bereich Vendor-/Tool-Due-Diligence, Decision Briefs, Evidence Sheets, Risk Framing und verwandte Analyseleistungen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

3. Leistungscharakter

EvidenceOps erstellt strukturierte Entscheidungshilfen zu Softwareanbietern, Tools oder Vendors. Die Ergebnisse können eine Go-, No-Go- oder Go-under-conditions-Empfehlung enthalten und auf öffentlichen Quellen, kundenseitig bereitgestellten Informationen sowie vendor-seitig bereitgestellten Unterlagen beruhen.

Die finale Auswahl-, Einkaufs- oder Vertragsentscheidung bleibt beim Kunden. EvidenceOps schuldet keine bestimmte wirtschaftliche, technische, rechtliche oder organisatorische Entscheidung.

4. Pakete und Scope

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils bestätigten Angebot oder Scope. Typische Pakete sind Rapid Screen, Standard Decision und Deep Review. Genannte Quellenzahlen, Claim-Zahlen, Seitenumfänge und Lieferzeiten sind Scope-Rahmen und gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit geeigneter Informationen.

Nicht enthalten sind vollständige Market Scans, unbegrenzte Alternativrecherchen, Vertragsredlining, Penetration Tests, Zertifizierungen oder rechtliche Prüfungen, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

5. Vertragsschluss

Eine Anfrage über die Website ist unverbindlich. Nach Prüfung der Anfrage kann EvidenceOps eine Paketempfehlung, Scope-Annahmen, erforderliche Inputs und ein Angebot übermitteln. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot bestätigt und EvidenceOps die Annahme bestätigt oder mit der Leistung beginnt.

6. Mitwirkung, Quellen und Lieferzeiten

Lieferzeiten beginnen erst nach Scope-Bestätigung durch EvidenceOps und nach Eingang aller für den vereinbarten Scope erforderlichen Informationen. Fehlen Informationen, kann sich die Bearbeitung entsprechend verschieben oder pausieren.

EvidenceOps arbeitet mit öffentlichen Quellen sowie mit vom Kunden oder Vendor bereitgestellten Dokumenten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, nur solche Unterlagen bereitzustellen, die er rechtmäßig übermitteln und verwenden lassen darf.

7. Preise, Rechnung und Zahlung

Es gelten die im Angebot bestätigten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Add-ons, Expressleistungen, Wochenendarbeit oder zusätzliche Alternativen können gesondert berechnet werden, wenn sie vereinbart sind.

Zahlung, Fälligkeit und Startbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot und der Rechnung. EvidenceOps kann den Beginn der Leistung von einer Vorauszahlung abhängig machen, wenn dies im Angebot vorgesehen ist.

8. Lieferung und Korrekturen

Die Lieferung erfolgt im vereinbarten Format, zum Beispiel als PDF, Tabelle, E-Mail oder geschützter Dokumentlink. Eine sachliche Korrekturschleife für offensichtliche Fehler, Verständnisfragen oder formale Klarstellungen ist enthalten, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.

Eine Korrekturschleife umfasst keine vollständige Neuanalyse, keinen neuen Vendor-Scope und keine nachträgliche Erweiterung der Bewertungskriterien.

9. Leistungsgrenzen

EvidenceOps erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanz- oder Investmentberatung, technische Sicherheitsprüfung, Sicherheitszertifizierung, Penetration Tests oder anwaltliche Vertragsprüfung.

Vendor-Angaben, Preise, Features, Sicherheitsinformationen, Subprocessor-Listen und Vertragsbedingungen können sich ändern. EvidenceOps prüft Informationen nach bestem Wissen im vereinbarten Scope, übernimmt jedoch keine Garantie für Vollständigkeit, zukünftige Änderungen oder die Richtigkeit externer Vendor-Angaben.

10. KI-gestützte Arbeitsweise

EvidenceOps kann KI-gestützte Werkzeuge zur Recherche, Strukturierung, Verdichtung, Qualitätssicherung und Erstellung von Arbeitsentwürfen einsetzen. Vertrauliche Kundendokumente oder nicht öffentliche Kundeninformationen werden nicht ohne vorherige Abstimmung in externe KI-Tools eingegeben.

11. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

Der Kunde darf gelieferte Reports, Evidence Sheets und Entscheidungsvorlagen intern für Entscheidungs-, Einkaufs-, Risiko- und Managementzwecke nutzen. Eine Veröffentlichung, Weiterveräußerung oder externe Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung von EvidenceOps zulässig, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

EvidenceOps behält die Rechte an Methodik, Templates, Frameworks, Claim-Systemen, Bewertungslogik und wiederverwendbaren Strukturbausteinen. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich.

12. Case Studies und Referenzen

Kundenname, Logo, Projektdetails oder konkrete Ergebnisse werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden öffentlich als Referenz, Testimonial oder Case Study verwendet. Anonymisierte interne Learnings dürfen zur Verbesserung der Methode genutzt werden, sofern keine Rückschlüsse auf Kunden oder vertrauliche Informationen möglich sind.

13. Haftung

EvidenceOps haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EvidenceOps nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach zwingendem Recht, bleiben unberührt.

14. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Berlin.

15. Stand

April 2026